Pensionsfonds |
|
|
Spezialfonds, häufig für die Mitarbeiter eines Unternehmens, der durch Pensionsrückstellungen gebildet wird.
|
|
|
Pensionskasse |
|
|
Bei der Pensionskasse handelt es sich um ein eigenes Lebensversicherungsunternehmen
des Arbeitgebers (oder einer Gruppe von Arbeitgebern) in der besonderen Art einer
betrieblichen Sozialeinrichtung, deren alleiniger Zweck es ist, die Versorgung der
Arbeitnehmer zu übernehmen.
|
|
|
Police |
|
|
Versicherungsschein.
|
|
|
Policendarlehen |
|
|
Siehe Vorrauszahlung.
|
|
|
Portfolio |
|
|
Zusammensetzung eines Depots. Bei Investmentfonds versteht man unter
Portfolio die Summe der Vermögenswerte eines Fonds. |
|
|
Prämie |
|
|
Zu zahlender Versicherungsbeitrag.
|
|
|
Prämienanpassungsklausel |
|
|
Diese Klausel erlaubt es der Assekuranz, bei laufenden Versicherungspolicen die Beiträge von Jahr zu Jahr
dem Schadenverlauf anzupassen (bei verschlechtertem Schadenverlauf Anhebung, bei günstiger Entwicklung
Senkung der Prämie). Die folgende Jahresprämie verändert sich, wenn sich der branchendurchschnittliche
Schadenaufwand je Versicherungsfall verändert.
|
|
|
Prämienfaktor |
|
|
In der Gebäudeversicherung der Faktor mit dem der Beitrag für den "Wert
1914" auf das heutige Niveau hochgerechnet wird. |
|
|
Private Krankenversicherung |
|
|
Ziel der PKV als Personenversicherung ist es, den Versicherten einen an die jeweilige
Bedarfssituation angepassten Versicherungsschutz zu bieten.
Der PKV fallen damit im Rahmen ihrer Zielsetzung folgende Aufgaben zu:
Als Private Krankenvollversicherung die Übernahme des vollen
Versicherungsschutzes für solche Personen, die nicht gesetzlich
versichert zu sein brauchen.
Übernahme eines ergänzenden Versicherungsschutzes für gesetzlich versicherte Personen, um individuelle
Bedürfnisse zu befriedigen. Eine bessere Versorgung im Krankenhaus ermöglicht die Krankenhauszusatzversicherung.
Erstattung
für Leistungen von Zahnersatz, Medikamenten, Hilfsmitteln (Brillen) und
Heilmitteln oder die Übernahme von Heilpraktikerkosten bietet eine
Ergänzungsversicherung. Nicht
versicherungspflichtig in der GKV sind Selbständige, Beamte,
freiberuflich Tätige, Personen mit geringfügiger Beschäftigung und
Angestellte sowie Arbeiter mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
|
|
|
Prämienrückgewähr |
|
|
Die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr ist nach Art einer Lebensversicherung ein Doppelpack
aus Versicherungsschutz und Sparvertrag.
|
|
|
Progression |
|
|
Die Entschädigung bei Invalidität in der Unfallversicherung ist nach dem Invaliditätsgrad (in %) gestaffelt.
Durch progressive Invaliditätsstaffeln werden die Leistungen bei höheren Invaliditätsgraden überproportional
erhöht. Bei Abschluss einer Unfallversicherung mit 350% Progression und späterer 60%-iger Invalidität beträgt
die Entschädigung statt 60% dann 150%; bei 100%-iger Invalidität beträgt die Entschädigung statt 100% dann 350%. |