Versicherungs-Lexikon

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 Neuwert

Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert einer Sache in neuwertigem Zustand am Schadenstag. Ob der ursprüngliche Anschaffungspreis höher oder niedriger lag als heute, spielt keine Rolle.

 Neuwerterstattung

Je nach Versicherungssparte wird bei Verlust oder Totalschaden entweder der Neuwert (zum Beispiel Hausrat, Gebäude) oder der Zeitwert (Fahrrad, Auto) erstattet. Manche Autoversicherer erstatten bei Neuwagen in den ersten sechs oder zwölf Monaten den Neuwert.


























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