Was ist der Basistarif?

Im Zuge der Gesundheitsreform sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, ab dem 01.01.2009 einen Basistarif anzubieten. Leistungen und Umfang des Basistarifs sollen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, Wartezeiten und Risikozuschläge sind ausgeschlossen.

Der Basistarif steht allen Personen offen, die privat krankenversichert sind oder sein könnten, sowie allen Personen, die derzeit nicht krankenversichert sind. Eine Aufnahme in den Basistarif darf vom Versicherer nicht verweigert werden.

Die Prämien des Basistarifs richten sich nach Alter und Geschlecht des Versicherten und nicht nach Gesundheitszustand, Vorerkrankungen oder Einkommen. Sie dürfen den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.

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In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen:

Was sind die Vorteile einer privaten Krankenversicherung?

Wer kann sich privat krankenversichern?

Wie sind die Kündigungsfristen bei den gesetzlichen Krankenkassen?

Was versteht man unter der Versicherungspflichtgrenze?

Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze?

Was ist der Basistarif?

Was passiert bei einem Anbieterwechsel mit meiner Altersrückstellung?

Wer kann in den Basistarif wechseln?






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