Was passiert bei einem Anbieterwechsel mit meiner Altersrückstellung?

Die Altersrückstellung ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaften von Ihren Beiträgen zurücklegen, um Ihre Beiträge auch im Alter günstig halten zu können.

Ab dem 01.01.2009 können PKV-Versicherte bei einem Anbieterwechsel Ihre Altersrückstellungen mitnehmen, das heißt, dass sie bei dem neuen Versicherer so gestellt sind, als wären sie dort in demselben Alter eingetreten, in dem sie bei ihrem ursprünglichen Versicherer eingetreten waren. Die Höhe der mitgenommenen Altersrücklage entspricht der Rücklage im Umfang des Basistarifs.

Bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche können Sie Ihre angesparte Altersrücklage nicht mitnehmen.

Während einer Übergangsfrist von 5 Jahren können Sie je nach Alter Ihre Altersrücklage nur bedingt mitnehmen. Sind Sie beispielsweise über 40 Jahre alt, dann nehmen Sie nur die Altersrückstellungen mit, die Sie ab dem 40. Lebensjahr angespart haben.

Ob sich ein Anbieterwechsel lohnt und welcher Tarif für Sie der richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab und sollte von erfahrenen Experten errechnet werden. Auf jeden Fall gilt, dass Sie mit einem Wechsel nicht zu lange warten sollten, denn in den Basistarif eines anderen Anbieters können Sie - von Härtefällen abgesehen - nur bis zum 30.06.2009 wechseln.

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Wie sind die Kündigungsfristen bei den gesetzlichen Krankenkassen?

Was ist eine Krankenzusatzversicherung?

Was lässt sich in der Krankenzusatzversicherung versichern?

Was versteht man unter der Versicherungspflichtgrenze?

Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze?

Was ist der Basistarif?

Was passiert bei einem Anbieterwechsel mit meiner Altersrückstellung?

Wer kann in den Basistarif wechseln?








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